Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Spiel Miet Morich
1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von
Spielzeugen, Fahrzeugen und dem Anhänger durch die Firma Spiel Miet Morich,
mit Sitz in Walkenried, im Rahmen der mobilen Spielzeugvermietung.
Die Vermietung des Spieleanhängers richtet sich an Privatpersonen.
Die Vermietung der XXL Spielmöglichkeiten richten sich an Schulen,
Kindergärten, Veranstalter von Kinderfesten und sonstigen Institution und Firmen.
Die Vermietung von Eventzubehör richtet sich an Privatpersonen,
Schulen, Kindergärten, Veranstalter von Kinderfesten und sonstigen Institution und Firmen.
2. Vertragsabschluss:
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter eine Buchungsanfrage
an Spiel Miet Morich sendet und diese von ihm bestätigt wird. Die
Bestätigung erfolgt schriftlich. Der Mieter verpflichtet sich, die im Mietvertrag
angebenden Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Der Mieter muss mindestens
18 Jahre alt sein.
3. Mietgegenstände:
Spiel Miet Morich bietet verschiedene Spiele und Fahrzeuge mit und
ohne Spieleanhänger zur Miete an, die sowohl für Kinder und auch
Erwachsene geeignet sind.
Des Weiteren vermietet Spiel Miet Morich Event/Gastrozubehör.
Eine Übersicht der verfügbaren Mietgegenstände ist auf der Homepage zu finden.
Die dazugehörige Seifenblasenmaschine darf nur mit originaler
Seifenblasenflüssigkeit gefüllt werden.
Das XXL Fussball Dart darf nur auf einem trockenen Boden und bei
regenfreiem Wetter aufgestellt und bespielt werden. Die Mietgegenstände müssen in
einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden.
Bei Schäden oder Verlust der Spielmöglichkeiten/Spieleanhänger/Event/Gastrozubehör
muss der Mieter für den Schaden/Verlust aufkommen.
Die gemieteten Gegenstände und ggf. der Anhänger verbleiben während der
bestätigten Mietdauer beim Mieter. Eine Weitergabe oder Weitervermietung
der Mietgegenstände ist untersagt.
Der Spieleanhänger darf nicht für den privaten Gebrauch
verwendet werden. (z.B. Möbeltransport, Lebensmittel holen, etc.)
Alle Mietgegenstände, die auf den Bildern zu sehen sind,
sind Original. Alle Hintergründe sind KI generiert.
4. Mietzeitraum/Mietdauer:
Der Mietzeitraum beginnt mit der Abholung der Spielmöglichkeiten/des
Spieleanhängers/ Event/Gastrozubehör und endet mit der Rückgabe.
Die Mietdauer wird im Vertrag individuell festgelegt.
Änderungen der Mietdauer sind nur nach Rücksprache und
schriftlicher Bestätigung von Spiel Miet Morich möglich.
5. Preise/Kaution/Zahlungsbedingungen:
Die Preise für die Mietgegenstände sind auf der Homepage
angegeben. Spiel Miet Morich berechnet eine Kaution in Höhe
von 50,00 € für Anhänger und dessen Inhalt je Vermietung
Die Kaution für die XXL Spiele betragen ebenfalls 50,00 € je Vermietung.
Für die Vermietung von Event/Gastrozubehör wird ebenfalls eine
Kaution von 50,00 € je Vermietung fällig. Diese ist in bar zu entrichten.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe schnellstmöglich zurückgezahlt.
Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Vorkasse, Barzahlung und auf Rechnung.
Vorkasse muss der Mietpreis spätestens 1 Tag vor Miettag beglichen sein.
Bei Barzahlung wird der Mietpreis am Miettag fällig. Bei Rechnung wird der
Mietpreis innerhalb von 7 Tagenab Miettag fällig.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle angebotenen Preise sind nach §4 Nr. 21 UstG umsatzsteuerbefreit.
6. Abholung und Rückgabe:
Wenn nicht anders vereinbart, werden die Spielmöglichkeiten
und ggf. der Spieleanhänger und Event/Gastrozubehör vom Mieter abgeholt.
Innerhalb eines Radius von 20 Km ab Firmensitz 37445 Walkenried/Wieda ist die
Lieferung für den Spielehänger (ohne XXL Spiele/ohne Event/Gastrozubehör) kostenlos.
Ab KM 21 ist die Lieferung gegen Aufpreis möglich. Dieses gilt nur für den Spieleanhänger.
Die XXL Spiele und das Event/Gastrozubehör müssen am
Firmensitz 37445 Walkenried/Wieda abgeholt und zurück gebracht werden,
sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Abholung der gemieteten
Spielsachen und dem Anhänger erfolgt am vereinbarten Standort.
Der Anhänger wird in betriebsbereiten Zustand übergeben.
Der Mieter prüft den Anhänger bei Übernahme auf Mängel.
Schäden, die zum Zeitpunkt der Rückgabe festgestellt werden,
fallen in die Verantwortung des Mieters, sofern sie nicht der bei
Übernahme dokumentiert wurden. Andernfalls gilt der Anhänger
als mängelfrei angenommen. Der Mieter verpflichtet sich,
die Mietgegenstände in sauberem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Bei Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände behält sich
Spiel Miet Morich das Recht vor, Ersatzansprüche geltend zu machen.
7. Stornierung:
Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vor dem
vereinbarten Miettermin erfolgen. Bei späteren Stornierungen oder
Nichterscheinen behält sich Spiel Miet Morich das Recht vor,
die vollständigen Mietkosten zu berechnen.
8. Haftung/Versicherung:
Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Miet Morich haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße
Nutzung der Mietgegenstände entstehen. Der Mieter ist verantwortlich
für die Aufsicht und Sicherheit der Nutzer während der Mietdauer.
Es ist entscheidend, dass ausreichend Aufsichtspersonal bereitgestellt wird,
um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleiten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während
der Mietdauer an den Gegenständen und Personen entstehen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger und dessen Inhalt
während der Mietdauert gegen alle Risiken (Diebstahl, Beschädigungen, Unfall)
ausreichend zu versichern. Im Falle eines Unfalls oder
Schadens hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.
Der Nachweis über die Versicherung ist auf Verlangen des Vermieters zu erbringen.
Bei Verlust oder Beschädigungen behält sich Spiel Miet Morich das Recht vor,
die Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
9. Unfall und Schadensmeldung:
a) Bei einem Unfall, der den Anhänger betrifft, ist der Mieter verpflichtet,
sofort die Polizei zu verständigen und eine Schadensmeldung auszufüllen.
b) Der Mieter hat dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach dem
Unfall alle relevanten Informationen sowie Schadensmeldung vorzulegen.
c) Die Kosten für Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind,
trägt der Mieter in vollem Umfang.
10. Datenschutz:
Der Vermieter verpflichtet sich, die Daten des Mieters vertraulich zu behandeln
und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verarbeitung von personenbezogenen
Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und für den Mietvertrag verwendet.
11. Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand der
Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische
Person des öffentlichen Rechts ist.
12. Schlussbestimmungen:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Dezmeber 2025
