Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
Spiel Miet Morich

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 

gelten für die Vermietung von Spielgeräten, Fahrzeugen, Spieleanhängern, XXL-Spielmodulen 

sowie Event- und Gastrozubehör durch 

Spiel Miet Morich mit Sitz in Walkenried.

Die Vermietung richtet sich an Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Vereine, Veranstalter von Kinderfesten, Firmen sowie sonstige Institutionen.

Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt 

der Mieter diese AGB an.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter eine Buchungsanfrage an Spiel Miet Morich stellt und diese schriftlich bestätigt wird. Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche im Mietvertrag angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

3. Mietgegenstände

Spiel Miet Morich vermietet Spielgeräte, Fahrzeuge, Spieleanhänger, XXL-Spielmodule sowie Event- und Gastrozubehör. Die jeweils verfügbaren Mietgegenstände 

ergeben sich aus dem aktuellen Angebot auf der Homepage.Die Mietgegenstände sind 

pfleglich, sachgerecht und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Eine Weitergabe oder Untervermietung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Spiel Miet Morich nicht gestattet.

Der Spieleanhänger darf ausschließlich zum 

Transport der vermieteten Spielgeräte und Zubehörteile verwendet werden. Eine zweckfremde Nutzung, insbesondere für private Transporte oder den Transport fremder Gegenstände, ist untersagt.

Alle Mietgegenstände sind sauber, trocken und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Bei Verlust, Beschädigung oder unsachgemäßer 

Nutzung haftet der Mieter im gesetzlichen Rahmen 

für die entstandenen Schäden.

Alle auf der Homepage dargestellten Produkte 

dienen der Veranschaulichung. Hintergrundbilder oder Dekorationen können digital erstellt oder KI-generiert sein.

 

4. Mietdauer

Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände und endet mit deren ordnungsgemäßer Rückgabe. Die Mietdauer wird individuell 

im Mietvertrag vereinbart.Verlängerungen oder 

Änderungen der Mietdauer bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Spiel Miet Morich.

 

5. Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Für die Vermietung von Spieleanhängern, XXL-Spielmodulen sowie Event- und Gastrozubehör wird 

eine Kaution erhoben. Die Höhe der Kaution ergibt sich 

aus dem jeweiligen Mietvertrag.

Die Kaution ist bei Übergabe in bar zu entrichten, 

sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände.

Akzeptierte Zahlungsmethoden sind:

Vorkasse

Barzahlung

Zahlung auf Rechnung

Bei Vorkasse muss der vollständige Mietpreis 

spätestens einen Tag vor Mietbeginn eingegangen sein.

Bei Barzahlung ist der Mietpreis bei Übergabe fällig.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. 

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer 

berechnet und ausgewiesen.

 

6. Abholung, Lieferung und Rückgabe

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abholung und Rückgabe der Mietgegenstände durch den Mieter am Firmensitz von Spiel Miet Morich.

Innerhalb eines Radius von 20 km ab 37445 Walkenried/Wieda erfolgt die Lieferung des Spieleanhängers kostenlos. Ab dem 21. Kilometer 

kann eine Lieferung gegen Aufpreis erfolgen.

Für XXL-Spielmodule sowie Event- und Gastrozubehör erfolgt die Abholung und Rückgabe grundsätzlich am Firmensitz, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe auf erkennbare Mängel 

oder Schäden zu überprüfen. Offensichtliche 

Schäden sind unmittelbar bei Übergabe mitzuteilen.

Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände, 

sofern keine Mängel dokumentiert wurden.

Die Rückgabe hat vollständig, sauber, trocken und ordnungsgemäß zu erfolgen.

Alle Gegenstände sind entsprechend der vorhandenen Inventarlisten wieder in die vorgesehenen Kisten oder an ihren ursprünglichen Platz einzuräumen.

Bei übermäßiger Verschmutzung, fehlenden Teilen oder Beschädigungen behält sich Spiel Miet Morich vor, Reinigungs-, Reparatur- oder Ersatzkosten in 

Rechnung zu stellen.

 

7. Nutzung und Sicherheit

Die Nutzung sämtlicher Mietgegenstände erfolgt 

auf eigene Gefahr.Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer die volle Verantwortung für die sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Mietgegenstände.

Die Aufsichtspflicht liegt ausschließlich beim Mieter. 

Dieser hat sicherzustellen, dass insbesondere Kinder 

die Mietgegenstände nur unter ständiger und geeigneter Aufsicht durch verantwortliche Erwachsene nutzen.

Einige Spielgeräte und Zubehörteile enthalten 

Kleinteile und sind daher nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Es besteht Verschluckungs- und Erstickungsgefahr.Die Nutzung der Mietgegenstände 

ist nur unter geeigneten Bedingungen zulässig. Insbesondere ist die Nutzung bei Regen, Schnee, 

Nässe oder ungeeigneten Wetterbedingungen 

untersagt, sofern hierdurch Schäden entstehen können.

Elektrische Geräte dürfen ausschließlich an 

geeigneten und ordnungsgemäßen Stromanschlüssen betrieben werden.Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Mietgegenstände fachgerecht zu sichern und gegen Umkippen, Wegrollen, Verrutschen oder 

Beschädigungen zu schützen.

Das XXL Fußball Dart darf ausschließlich 

auf geeignetem, trockenem Untergrund sowie 

bei trockenem Wetter betrieben werden.

Das Partyzelt ist trocken, sauber und ordnungsgemäß zusammengelegt zurückzugeben.

Bei Sicherheitsrisiken durch Wetter, Wind oder sonstige äußere Einflüsse ist die Nutzung der Mietgegenstände unverzüglich einzustellen.

 

Erforderliche Genehmigungen, behördliche 

Auflagen oder Sicherheitsmaßnahmen für 

Veranstaltungen sind vom Mieter eigenverantwortlich einzuhalten.Die Seifenblasenmaschine darf ausschließlich mit geeigneter beziehungsweise originaler Seifenblasenflüssigkeit betrieben werden.

Gastro- und Elektrogeräte dürfen ausschließlich 

gemäß den jeweiligen Nutzungshinweisen betrieben werden. Besondere Sicherheits-, Hygiene- und Reinigungsvorgaben sind vom Mieter einzuhalten.

 

8. Haftung

Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Aufsicht, Überlastung, ungeeignete Wetterbedingungen, falschen Einsatz oder unsachgemäßen Transport entstehen.

Der Mieter haftet ebenfalls für Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder fehlende Teile der 

Mietgegenstände während der Mietdauer. Schäden 

oder Funktionsstörungen sind Spiel Miet Morich unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzung beschädigter Mietgegenstände ist sofort einzustellen.

Reparaturen, Umbauten oder Veränderungen 

an den Mietgegenständen dürfen ausschließlich 

durch Spiel Miet Morich durchgeführt werden.

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf 

vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Folgeschäden 

im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände 

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung 

wird empfohlen.

 

9. Unfall- und Schadensmeldung

Bei Unfällen, Schäden oder Diebstahl ist 

Spiel Miet Morich unverzüglich zu informieren.

Bei Verkehrsunfällen mit dem Anhänger ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Der Mieter ist verpflichtet, alle relevanten 

Informationen zum Schadenfall bereitzustellen.

Kosten, die nicht durch Versicherungen oder Dritte übernommen werden, trägt der Mieter im 

gesetzlichen Rahmen.

 

10. Transport und Anhänger

Der Mieter bestätigt, dass ein geeignetes Zugfahrzeug sowie die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen des Anhängers vorhanden sind. Vor Fahrtantritt sind Beleuchtung, Kupplung, Sicherung sowie der 

allgemeine Zustand des Anhängers zu prüfen.

Der Transport und die Nutzung des Anhängers 

dürfen nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgen.

Der Anhänger ist während der Mietdauer 

ordnungsgemäß gegen Diebstahl 

und Beschädigung zu sichern.

 

Bei verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände 

behält sich Spiel Miet Morich vor, zusätzliche 

Mietkosten oder Ausfallkosten zu berechnen.

Spiel Miet Morich übernimmt keine Garantie für 

bestimmte Wetterbedingungen oder 

witterungsabhängige Nutzungsmöglichkeiten.

 

11. Stornierung

Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden 

vor dem vereinbarten Mietbeginn schriftlich erfolgen.

Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen 

behält sich Spiel Miet Morich vor, den vereinbarten 

Mietpreis ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen.

 

12. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Mieters werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur 

Bearbeitung der Anfrage, Durchführung des Mietvertrages sowie im Rahmen gesetzlicher Vorschriften verarbeitet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische 

Person des öffentlichen Rechts ist, ist 

Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

 

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: Mai 2026

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