Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
Spiel Miet Morich

1. Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für 

dieVermietung von Spielzeugen, Fahrzeugen und dem Anhänger durch die Firma Spiel Miet Morich, mit Sitz in Walkenried, im Rahmen der mobilen Spielzeugvermietung. Die Vermietung des Spieleanhängers richtet sich an Privatpersonen. Die Vermietung der XXL Spielmöglichkeiten  richten sich an Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Veranstalter von Kinderfesten und sonstigen Institution 

und Firmen. Die Vermietung von Eventzubehör richtet 

sich an Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Veranstalter von Kinderfesten und sonstigen Institution und Firmen.

 

2. Vertragsabschluss:

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter eine Buchungsanfrage an Spiel Miet Morich sendet und diese von ihm bestätigt wird. Die Bestätigung erfolgt schriftlich. Der Mieter verpflichtet sich, die im Mietvertrag

angebenden Daten wahrheitsgemäß anzugeben. 

Der Mieter muss mindestens18 Jahre alt sein.

 

3. Mietgegenstände:

Spiel Miet Morich bietet verschiedene Spiele und 

Fahrzeuge mit und ohne Spieleanhänger zur Miete an, 

die sowohl für Kinder und auch Erwachsene geeignet sind. Des Weiteren vermietet Spiel Miet Morich

Event/Gastrozubehör. Eine Übersicht der verfügbaren Mietgegenstände ist auf der Homepage zu finden. Die dazugehörige Seifenblasenmaschine darf nur mit originaler Seifenblasenflüssigkeit gefüllt werden.

Das XXL Fussball Dart darf nur auf einem trockenen Boden und bei regen/schneefreiem Wetter aufgestellt und bespielt werden. Das Partyzelt muss trocken und ordentlich zusammen gelegt wieder abgegeben werden. 

Die Mietgegenstände müssen in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Bei Schäden oder Verlust der Spielmöglichkeiten/Spieleanhänger/Event/Gastrozubehör muss der Mieter für den Schaden/Verlust aufkommen. 

Die gemieteten Gegenstände und ggf. der Anhänger verbleiben während der bestätigten Mietdauer beim Mieter. Eine Weitergabe oder Weitervermietung der Mietgegenstände ist untersagt. Der Spieleanhänger darf nicht für den privaten Gebrauch verwendet werden. 

(z.B. Möbeltransport, Lebensmittel holen, etc.) 

Alle Mietgegenstände, die auf den Bildern zu sehen sind, sind Original. Alle Hintergründe sind KI generiert.

 

4. Mietzeitraum/Mietdauer:

Der Mietzeitraum beginnt mit der Abholung der

Spielmöglichkeiten/des Spieleanhängers/ Event/Gastrozubehör und endet mit der Rückgabe. 

Die Mietdauer wird im Vertrag individuell festgelegt. 

Änderungen der Mietdauer sind nur nach Rücksprache 

und schriftlicher Bestätigung von Spiel Miet Morich möglich.

5. Preise/Kaution/Zahlungsbedingungen:

Die Preise für die Mietgegenstände sind auf der 

Homepageangegeben. Spiel Miet Morich berechnet 

eine Kaution in Höhe von 50,00 € für Anhänger und 

dessen Inhalt je Vermietung Die Kaution für die 

XXL Spiele betragen ebenfalls 50,00 € je Vermietung. 

Für die Vermietung von Event/Gastrozubehör wird ebenfalls eine Kaution von 50,00 € je Vermietung fällig. Diese ist in bar zu entrichten.Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe schnellstmöglich zurückgezahlt. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Vorkasse, Barzahlung und auf Rechnung.Vorkasse muss der Mietpreis spätestens 

1 Tag vor Miettag beglichen sein.Bei Barzahlung wird 

der Mietpreis am Miettag fällig. Bei Rechnung wird der Mietpreis innerhalb von 7 Tagen ab Miettag fällig. 

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angebotenen Preise sind nach 

§4 Nr. 21 UstG umsatzsteuerbefreit.

 

6. Abholung und Rückgabe:

Wenn nicht anders vereinbart, werden die Spielmöglichkeiten und ggf. der Spieleanhänger und Event/Gastrozubehör vom Mieter abgeholt.

Innerhalb eines Radius von 20 Km ab Firmensitz 37445 Walkenried/Wieda ist die 

Lieferung für den Spielehänger (ohne XXL Spiele/ohne Event/Gastrozubehör) kostenlos. Ab KM 21 ist die 

Lieferung gegen Aufpreis möglich. Dieses gilt nur für den Spieleanhänger. Die XXL Spiele und das Event/Gastrozubehör müssen am Firmensitz 37445 Walkenried/Wieda abgeholt und zurück gebracht werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Abholung der gemieteten Spielsachen, dem Anhänger und dem Event/Gastrozubehör erfolgt am vereinbarten Standort. 

Der Anhänger wird in betriebsbereiten Zustand übergeben. Der Mieter prüft den Anhänger bei Übernahme auf Mängel. Schäden, die zum Zeitpunkt der Rückgabe festgestellt werden, fallen in die Verantwortung des Mieters, sofern 

sie nicht der bei Übernahme dokumentiert wurden. 

Andernfalls gilt der Anhänger als mängelfrei angenommen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände in sauberem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben. 

Bei Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände behält sich Spiel Miet Morich das Recht vor, Ersatzansprüche geltend zu machen.

 

7. Stornierung:

Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vor dem

vereinbarten Miettermin erfolgen. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen behält sich Spiel Miet Morich das Recht vor, die vollständigen Mietkosten zu berechnen.

 

8. Haftung/Versicherung:

Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.

Miet Morich haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände entstehen. Der Mieter ist verantwortlich

für die Aufsicht und Sicherheit der Nutzer während der Mietdauer. Es ist entscheidend, dass ausreichend Aufsichtspersonal bereitgestellt wird, um die

Sicherheit der Nutzer zu gewährleiten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an den Gegenständen und Personen entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger und dessen Inhalt während der Mietdauert gegen alle Risiken (Diebstahl, Beschädigungen, Unfall) ausreichend zu versichern. Im Falle eines Unfalls oder Schadens hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Nachweis über die Versicherung ist auf Verlangen des Vermieters zu erbringen.

Bei Verlust oder Beschädigungen behält sich Spiel Miet Morich das Recht vor, die Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

 

9. Unfall und Schadensmeldung:

a) Bei einem Unfall, der den Anhänger betrifft, ist der Mieter verpflichtet, sofort die Polizei zu verständigen und eine Schadensmeldung auszufüllen.

b) Der Mieter hat dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall alle relevanten Informationen sowie Schadensmeldung vorzulegen.

c) Die Kosten für Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind,trägt der Mieter in vollem Umfang.

 

10. Datenschutz:

Der Vermieter verpflichtet sich, die Daten des Mieters vertraulich zu behandelnund nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage 

und für den Mietvertrag verwendet.

 

11. Gerichtsstand:

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

12. Schlussbestimmungen:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: Dezmeber 2025

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